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Preise und Leistungen

Entgelt für Heimplatz ab 1. Jänner 2010

 

Tagessatz pro Person

 

EURO

1-Personen-Wohneinheit

69,80

Kurzzeitpflege

82,70

Lebensmittel-Rückersatz bei vorübergehender Abwesenheit 2,85

Pflegezuschlag:
Von Pflegegeldbeziehern ab der Pflegestufe 3 werden 80 % der jeweiligen Pflegestufe als Pflegezuschlag verrechnet.
Von Pflegegeldbeziehern der Pflegestufen 1 und 2 wird ein Pflegezuschlag in Höhe des zustehenden Pflegegeldes (abzüglich 20 % der Pflegestufe 3) verrechnet.
Sollte noch kein Pflegegeldbescheid vorliegen, ist der Heimträger berechtigt, den Pflegezuschlag vorzuschreiben (siehe O.ö. Alten- und Pflegeheimverordnung § 25)

 

Alten- und Pflegeheim der Franziskanerinnen von Vöcklabruck GmbH, A-4713 Gallspach, Tel. 07248 / 68403